Freizügigkeitslösungen
mit Wahlmöglichkeit

In der beruflichen Vorsorge versicherte Personen, die ihre Pensionskasse vor dem Eintritt des Vorsorgefalls verlassen, haben Anspruch auf eine Freizügigkeitsleistung. Eine solche entsteht, wenn der Übertrag auf eine neue Vorsorgeeinrichtung nur beschränkt oder nicht möglich ist, zum Beispiel beim Unterbruch der Erwerbstätigkeit (Weiterbildung, Auslandaufenthalt, Arbeitslosigkeit), beim Wechsel vom Angestelltenverhältnis in die Selbständigkeit, beim Übertrag einer Scheidungsabfindung oder bei definitivem Wegzug ins Ausland.

Mit unseren Freizügigkeitslösungen können Gelder der beruflichen Vorsorge unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben nach unserer bewährten Anlagemethode transparent bewirtschaftet werden. Bis fünf Jahre nach dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters können Sie ihre Freizügigkeitsgelder steuerprivilegiert verwalten lassen.

Vorzüge der Freizügigkeitslösungen

Wahlfreiheit

Sie haben die Möglichkeit, im Rahmen der Anlagerichtlinien eine auf Ihre persönliche Risikofähigkeit und –bereitschaft ausgerichtete Strategie zu definieren.
 

Flexibilität

Beim Bezug der Altersleistung kann die gewählte Anlagestrategie auch im Privatvermögen weitergeführt und dadurch der Anlagehorizont verlängert werden.

Steuerprivileg

Keine Vermögenssteuer auf dem angesparten Vorsorgekapital sowie kein steuerbares Einkommen auf den erzielten Zins- und Dividendenerträgen.
 

Optimierung

Die Auszahlung der Freizügigkeitsvermögen kann gestaffelt erfolgen und so mit anderen Fälligkeiten der Vorsorgegeldern koordiniert werden.